Frage 27 Frank Beckers die unvorstellbare Akte
Akte FRANK BECKERS aus Friedenweiler am Klostersee - „ Operation Mombusi 611 “ Frage 27 von 333 Fragen ! Peter Gaffer u. Horst Gudden, Journalisten
Der jahrelange Versuch der „ psychischen Hinrichtung “ des REDO – Chefermittlers Frank Beckers aus Friedenweiler am Klostersee durch die Freiburger Justiz und den Polizeichef Ingo Hofmann !!
Wir fragen uns auch immer wieder, weil wir ja auch von und über viele große Strafprozeße Außenkenntnisse bis hin zu unmittelbaren Kenntnissen aus den Verfahren haben. Wenn wir nur einmal den Fall des sog. Pistazieneis -Mordprozeß „ aufrufen“ dürfen in unser Gedächtnis. Da kann man nach einer Beweisaufnahme in dem Prozeß noch nachvollziehen und verstehen, daß das LG. Heilbronn nicht nur auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannte, sondern auch auf die besonders schwere Schuld. Seiten über Seiten schrieb dann in der Revision der BGH. , w a n n von besonders schwerer Schuld auszugehen ist und wann nicht und verwies die Sache an das Schwurgericht des Landgerichts Stuttgart zurück. Dies mit dem Ergebnis, daß nun das Landgericht Stuttgart ebenfalls auf lebenslange Haft erkannte, aber dann „ eben „ o h n e die besonders schwere Schuld. Dieser Prozeß war dann auch von einer besonderen „ E i n z i g a r t i g k e i t „ belagert, weil nunmehr in der weiteren Revision von der Möglichkeit Gebrauch machte, wovon er bei vielleicht 5.OO0 oder 1O.OOO Entscheidungen ( geschätzt ) ca. e i n m a l Gebrauch macht, er sprach im Revisionsurteil also in der Revisionsinstanz die Angeklagte vom Vorwurf des Mordes frei- also die vermeintliche Täterin f r e i . Aus unserer Sicht ist das Urteil des BGH. nicht zu beanstanden, aber auch die Urteile der Richter in Stuttgart und vom Grundsatz auch der Richter in Heilbronn, kann man nicht als mutwillige Fehlentscheidung bezeichnen, denn die Richter waren nach der Beweisaufnahme davon nahezu unerschütterlich davon überzeugt, daß die Angeklagte die Täterin, die Mörderin ist vom Standpunkt der Logik aus betrachtet und ein anderer Täter nicht in Betracht käme oder kommt. Hier war ein Kind durch Arsen in einem Pistazieneis vergiftet worden, die ehemalige Angeklagte und Freigesprochene zudem Apothekerin hatte abends bei einer Nachtwache für das Kind vor der Bettruhe dem Kind das Eis mit dem Arsen verabreicht an dem es dann am nächsten Morgen verstarb. Hier lagen also Urteile vor, wo X Richter, Staatsanwälte sich mit dem Fall befasst hatten und nach s o r g f ä l t i g e r Prüfung des Prozeßstoffes jeweils ihre Meinung und Überzeugung an sich pflichtgemäß umgesetzt haben.
Im Fall und der Akte Beckers ist das aber genau umgekehrt, hier wird ein Staatsanwalt , der wohl als geistig stehen geblieben vom Angeklagten Frank Beckers bezeichnet wird oder als minderbegabt anzusehen ist, tätig = eingesetzt ,und vor dessen Augen und seinem erheblichen geistigen Defektzustand der Angeklagte und Chefermittler Frank Beckers verurteilt, abgeurteilt, psychisch hingerichtet. Denn schon vor Beginn der Berufungsverhandlung am 2O.1.2O1O überhaupt stand ja schon fest, mit einer Straftat „ ist nichts „ an sich überhaupt nichts. Und dann nach 11 Monaten quasi Rititi – Verhandlung wegen n i c h t s einen Menschen zu 39 Monaten Haft deswegen abzuurteilen, um somit die Verbrechen des vom Richter selber verwirklichten erpresserischen Menschenraubs mit zu vereiteln und zu vertuschen. Wir sagen dazu nur Pfui Teufel, ekelhaft, scheußlich , - oder wie James Bond sagen würde : „ Einfach widerlich „ ! Aber auch daraus ergeben sich die nachstehenden weiteren vielen Fragen --- !!!