Frage 29 Frank Beckers Der Fall der Einmaligkeit
Akte FRANK BECKERS aus Friedenweiler am Klostersee - „ Operation Mombusi 611 “ Frage 29 von 333 Fragen ! Peter Gaffer u. Horst Gudden, Journalisten
Der jahrelange Versuch der „ psychischen Hinrichtung “ des REDO – Chefermittlers Frank Beckers aus Friedenweiler am Klostersee durch die Freiburger Justiz und den Polizeichef Ingo Hofmann !!
Wenn wir einmal den schlimmen Prozeß heranziehen wie eine Boulevard Zeitung schrieb mit der sog. Ami – Hure, schon diese Bezeichnung der Angeklagten späteren Verurteilten , - ist so grauenhaft, daß sie am Ende nur als lustig oder lächerlich einzustufen ist. Auch dieser große Strafprozeß wurde weit über die Grenzen Deutschlands wegen seiner Eigenarten sehr bekannt. Er hatte die Stationen lebenslänglich, wurde rechtskräftig nach der Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof. Letztlich wurde nach jahrelangem hin und her die Wiederaufnahme angeordnet, die Angeklagte dann freigesprochen und der BGH. ordnete dann die dritte Prozeßrunde vor dem Landgericht Frankfurt an mit dem Richter Heinrich Gehrke. Sowohl dieser Prozeß wie auch das Verfahren gegen die letztlich bisher Verurteilte Monika Weimar zeigen Parallelen auf. Der Prozeß gegen Frau Brühne ist ja auch durch einen SAT I Film verfilmt worden, hat aber im Vordergrund die Handlungen und Stellung des Brühne Verteidigers im Vordergrund und der Film zeigt, wie dann Frau Brühne zu ihrem Verteidiger Wilhelm Haddenhorst aus Gelsenkirchen sagte : „ Herr Haddenhorst , ich kann nicht mehr !!! “ Im Fall Monika Böttcher scheint es nicht anders zu sein. Auch wir haben als langjährige Ermittler auch über Sachverhalte zu Straftaten sehr viele Erfahrungen eingesammelt. Im Fazit stellen wir fest, daß Wiederaufnahmeverteidiger Ausnahmepersönlichkeiten sind, die zum Teil wir wir schreiben : „ gegen den Rest der Welt fast oder nur alleine kämpfen. !! „ Manko in diesen Strafprozeßen ist unserer Meinung und Erfahrung nach immer, daß diesen Verteidigern Personen, Ermittler also Ermittlungsfirmen fehlen, die um es einmal salopp oder vereinfacht und oberflächlich auszudrücken = ermitteln , also tatsächlich äußert gewissenhaft arbeiten, daß weitere Fehlurteile weitestgehend ausgeschlossen sind. Gerade dieses große ja übergroße Verfahren gegen Monika Weimar / Böttcher ist ein solches Verfahren . Nach unserer Beurteilung oder Einschätzung dieses Strafverfahren mit 3 Tatsacheninstanz - Urteilen kann die Verurteilte die Täterin sein , sie kann es aber auch nicht sein. Was letztlich f e h l t , ganz entschieden fehlt, ist der Beweis, daß die Verurteilte als Täterin an sich auszuschließen ist. Gerade im Fall dieser Frau Monika Weimar haben wir ein Verfahren und Urteil, wo auch der Justiz gravierende Fehler beizumessen sind. Unsere 333 Fragen befassen sich ja nicht mit dem Fall Böttcher sprich Monika Weimar und dem Richter Heinrich Gehrke. Sondern ein Richter, der unser Kulturgut, des Strafprozeßes zu seinen wildesten und übelsten Straftaten nicht nur missbraucht, sondern zum einen dazu benutzt, seine Straftaten auszuführen und seine Straftaten zu vertuschen. In unseren weiteren Fragen werden wir uns noch mit der Frage befassen - wie schlimm ist es, daß nachher noch viele seiner fast gleichaltrigen Kollegen später noch zu widerlichen Helfershelfern werden, um diese Straftaten des Wolfgang Peuster im Amt zu vertuschen. Schreiten wir zu den nächsten 3OO Fragen !!