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Frage 30 Frank Beckers Der Fall der Einmaligkeit

Akte FRANK BECKERS aus Friedenweiler am Klostersee - „ Operation Mombusi 611 “ Frage 30 von 333 Fragen ! Peter Gaffer u. Horst Gudden, Journalisten


Der jahrelange Versuch der „ psychischen Hinrichtung “ des REDO – Chefermittlers Frank Beckers aus Friedenweiler am Klostersee durch die Freiburger Justiz und den Polizeichef Ingo Hofmann !!

Wenn wir im Augenblick noch weiter verbleiben bei dem Verfahren gegen Frau Monika Böttcher / Weimar, so deshalb, um klar zu machen, daß die Strafe ja nicht 15 Jahre Knast ist und wenn man selbst die Unterbrechungszeit dazu rechnet, also Zeitverlauf zwischen dem ersten Tag der Verhaftung bis zum letzten Tag nach der Strafverbüßung von 15 Jahren, so ist die Strafe Nr. I der Verlust also Tod ihrer beiden Kinder , Strafe II ist nochmals die selbe Strafe, also der Tod und der Verlust ihrer beiden Kinder, auch die Strafe III und die Strafe IV. Vielleicht kommt dann danach die Strafe V und VI oder Strafe VII und VIII.Das ist zunächst der Ehrverlust, also da wo die Öffentlichkeit sagt : „ Das ist die Frau die ihre beiden Kinder ermordet hat. „ Wenn Frau Böttcher die Mörderin und Täterin ist, muß sie halt und auch mit dieser Strafe / Bestrafung leben , sprich evtl. leben, wenn sie nicht ganz woanders legal unter einem anderen neuen Namen in einem anderen Teil Deutschlands lebt. Aber auch immer mit dem Gefühl, daß irgendwo – irgendwann ihr jemand begegnet, weil die Welt ja bekanntlich klein ist, der sie wiedererkennt unter dem früheren Namen, also sie wenn man so will, „enttarnt“ !!! Und danach setzt erst die eigentliche Strafe der Haft ein, der Zeit wo sie nicht über sich verfügen konnte , also in der Zelle lebte. Und d i e s e also eigentliche Strafe ist im Vergleich zum Verlust der Kinder und mit dem Gefühl leben, daß jederzeit einer mit dem Finger auf mich zeigen kann = „ daß ist die Mörderin – die geringste Strafe.

Auf unseren Fall Frank Beckers bezogen, wo wir 333 Fragen Ihnen und uns stellen, sagte uns Frank Beckers dazu : „ Der Knast beginnt immer erst nach dem Knast, also wenn man entlassen ist !!! “ Und das wissen auch die Berufsjuristen wie Klaus Malek, ein Verbrecher als Anwalt zugelassen, völlig unverständlich und erst recht sein Komplize Wolfgang Peuster. Aus Ausmaß der Verbrechen im Amt des Wolfgang Peuster werden wir erst in vielen vielen späteren Fragen aufwerfen. Wir wollen mit dieser Frage nur um Verständnis nachsuchen was es für ein wirklich schlimmes Verbrechen ist, wenn ein Richter hingeht, wie im Fall Wolfgang Peuster ; und eben a b s i c h t l i c h gewollt einen absolut Unschuldigen für 35 ( 39 ) Monate völlig grundlos in den Knast jagt.


 

 
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