Frank Beckers Akte -- Frage 3 von 333
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Akte FRANK BECKERS aus Friedenweiler am
Klostersee -
„ Operation Mombusi 611 „
Frage 3 von 333 Fragen ! Peter Gaffer u. Horst Gudden – Journalisten
Der jahrelange Versuch der „ psychischen Hinrichtung „ des REDO Chefermittlers Frank Beckers aus Friedenweiler am Klostersee durch die Freiburger Strafjustiz und den Polizeichef Ingo Hofmann !!
Der Trick 17 der Freiburger Justiz und das konzertierte Vorgehen wäre eher etwas gewesen für Rechenkünstler und dieser Trick der miesen Rattenfänger bei der Justiz sollte wie folgt funktionieren : Also der / die Richter der
1. Instanz Schöffengericht verurteilen den Angeklagten also Frank Beckers zu einer Bewährungsstrafe und ziehen auch Geldstrafen mit in das Urteil ein, natürlich sind auch die Fragen erlaubt, wie es zu den Geldstrafen
überhaupt kommen kann , die ebenfalls von dem selben Richter herrühren , auch hier wird einfach unterstellt, daß der Angeklagte Frank Beckers an 365 Tagen im Jahr nicht im Außendienst tätig ist, also Fristen in Gang gesetzt werden können ! Sind die Fristen abgelaufen, obwohl berufsbedingt nicht aufhältig, erklärt der Richter
die Fristen für abgelaufen und das Urteil wird rechtskräftig. Später werden die Geldstrafen mit einbezogen . Und der selbe Richter erfindet einen Haftbefehl, weil tatsächlich oder angeblich ein Brief zurückgegangen ist. Und bei der Haftprüfung erscheint dann der eingekaufte Parteiverräter Klaus Malek und ruft ca. 2O mal in den
Gerichtssaal : „ Berufung zurücknehmen - s o f o r t frei !! An sich klappt dieser illegale Trick, weil der Vertreter der Staatsanwalt als Teilnehmer des konzertierten Vorgehen die Berufung der Sta. zurücknimmt - wenn der Angeklagte also Frank Beckers die Berufung zurücknimmt. Total illegale Nötigung !!!!
--- So geht Justiz heute !!!! --- und dieser Trick klappt ja auch d a n n , denn von 1 Million Angeklagten nehmen in d e r Situation wohl 999.999 Angeklagte die Berufung zurück. Nur der Straftäter im Justizdienst Wolfgang
Peuster hatte nicht mit der Hartnäckigkeit des Chefermittlers Frank Beckers gerechnet, der sich schon aus Berufsgründen nicht erpressen lassen darf. Da dieser Trick aber nicht klappte, und Frank Beckers grundlos in
Untersuchungshaft gebracht wurde, bedeutet dieses konzertierte Vorgehen im Strafrecht = erpresserischer Menschenraub in Tateinheit Nachdem am mit versuchter Aussageerpressung. - So geht Justiz heute nicht
immer !! - Denn der grundlose und rechtswidrige Haftbefehl wurde vom OLG. Karlsruhe am 15.3.2O1O aufgehoben.