Rotzinger Amtspflichtverletzung
Frank Beckers – Simonswinkel 33 – D 79877 Friedenweiler am Klostersee im Schwarzwald - Telefon O176/8684354
An das
Amtsgericht Freiburg
Abteilung 2 - Streitgericht
Vorsitz Rene S e i d e l
Holzmarkt 2 – 5
79o98 Freiburg an der Dreisam 24.1O.2O16
In Sachen
eigene ./. Rotzinger , Oschwald , Inhofer u.a.
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2 C 2O26/ 16 –
bitten wir der Rechtssache einen Fortgang zu geben und ich beantrage die Verweisung des Rechtstreits an das VG. Freiburg an der Dreisam.
Bei den Sachverhalten handelt es sich zum einen um Amtspflichtverletzungen und diese Amtspflichtverletzungen sind zugleich Straftaten u.a. eben der Begünstigung im Amt.
Damit ist an sich gegeben, daß zunächst das Verwaltungsgericht wie schon gehabt prüft, ob die Amtspflichtverletzungen vorwiegend Straftaten sind. In dem Fall würde wie gehabt bei den Straftaten des Polizeichef Ingo Hofmann , Titisee Neustadt das VG. Freiburg den Rechtsstreit weiter abgeben an das LG. Freiburg als sachlich zuständiges Gericht für Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlungen.
Außerdem wird in diesem Rechtsstreit dem Land BW. vertr. d.d. Ministerpräsidenten oder Innenminister der Streit verkündet. Ich bitte diese
S t r e i t v e r k ü n d u n g s s c h r i f t
dem streitverkündeten Land zuzustellen.
Dazu darf ich ausführen, daß auch ein Fall der Organisationshaftung vorliegt. ( § 31 BGB ) i. V. mit 839 BGB und Artikel 34 GG.
Vor der Polizeireform war es so, daß zumindetsens die Aufsicht der Polizei dem RP. zustand, also Bärbelchen Schäfer. Nach der Polizeireform ist der PP. aber nur noch der Dienstaufsicht des Innenministers unterstellt. Und dadurch muß es sich bei den Polizeipräsidenten um Personen handeln, die die Befähigung zur Ausübung des Berufsrichteramtes erfüllen. Das ist aber bei den Beklagten zu I und III also Rotzinger und Oschwald n i c h t gegeben. M. E. können daher auch b e i d e nicht das Amt eines Polizeipräsidenten bekleiden , innehaben , sich daran festhalten.
Jedenfalls hat das beklagte Land bei der Stellenbesetzung dazu nicht die erforderliche Organisationshaftung beachtet und einfach 2 Streifenpolizisten von der Straße geholt und genommen und diese zu Polizeipräsidenten gemacht.
Die Beklagten zu I und III lassen sich gerne als Streifenpolizisten in den Tageszeitungen und im INTERNET in ihren Polizeiuniformen abbilden, als würden sie Aufgaben der Executive auch von der Straße aus durchführen, beherzigen, kontrollieren.
Vorbild war vielleicht Rüdiger Grube von der deutschen Bahn AG. Mit 19O.OOO Beschäftigten, der an und wann in den Zügen der Bahn halt auch mal Fahrkarten kontrolliert.
Jedenfalls war der Präsident des Arbeitsgericht Freiburg erst vor ganz kurzer Zeit regelrecht brüskiert oder erstaunt aufgrund meiner Nachfrage, ob man , um Präsident eines Arbeitsgerichts sein zu können , Volljurist sein muß, oder dieses Amt auch von einem Justizwachtmeister ausgeübt und exerziert werden darf.
Das beklagte Land hat jedenfalls schon bei der Zuerkennung, Zuweisung und in Betriebnahme von Rotzinger und Oschwald als Polizeipräsidenten nicht die hinreichende und genügende Sorgfalt ausgeübt und walten lassen, eben wie sich ja auch zeigt mit dem Ergebnis dieser Klageansprüche aufgrund nicht nur Überforderung im Amt , sondern Totalüberforderung.
Fast ähnlich wie der der homosexuellen Szene aufgeschlossen gegenüberstehende Arne Wiemann am Landgericht vor kurzem als Wirtschaftsstrafkammervorsitzender nicht mal wußte was im Steuerecht, Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind.
B e w e i s : Parteivernehmung der Beklagten zu I und III.,
Frank Beckers